IPMZ
Institut für Publizistikwissenschaft und
Medienforschung der Universität Zürich
Andreasstrasse 15
CH-8050 Zürich
Telefon: +41 (0)44 634 46 61
Fax: +41(0)44 634 49 34
E-Mail: sekretariat@ipmz.uzh.ch


Studienordnungsänderung auf HS 11

Die wichtigsten Änderungen sind:
- das Modul  «Grundlagen der PuK» wird «PuK I-II» und «PuK III» getrennt
- die Schwerpunktmodule werden in «VL zum SP» und «Kurs/Seminar zum SP» getrennt
- alle Vorlesungen werden benotet
- bei der Zulassung zum Spez.-Master ist die emp. Forschungsarbeit themenunabhängig
- für Absolventen/Absolventinnen des Spez.-Masters ist das Modul «Forschungsfragen und Forschungsprobleme der PuK» im kl. Nebenfach PuK nicht verpflichtend

Die Studienordnungsänderung tritt auf HS 11 in Kraft. 

Studierende die eines der betroffenen Module wiederholen müssen, können zwischen der neuen und jetzigen Modulform wählen. – Informationen dazu werden vor Beginn der Buchungsfrist auf unserer Homepage aufgeschaltet.

Detailinformationen zum Antrag mit Begründung finden Sie hier.

Studienordnungsänderung auf HS 10

Konsekutives Masterprogramm (Reduktion von 105 auf 90 KP)

Da einige Masterprogramme keine 15-er Nebenfächer anbieten (z.B. BWL), können viele Studierende ihre im Bachelor gewählte Fächerkombination im Master nicht mehr weiterstudieren; deshalb reduzieren wir das konsekutive Masterprogramm auf 90 KP.
- Streichung des Einstiegsmoduls (5 KP)
- Streichung einer Wahl-Vorlesung (4 KP)
- Reduktion des Forschungsprojektes im 2. Semester (3 KP)
- Reduktion der modulübergreifenden Prüfung (2 KP)
- Reduktion der Vorlesung «Wissenschaftstheorie/Forschungslogik» auf 4 KP
- Einführung des «Studium generale» mit 1 KP

Studierende, die ihr Masterstudium vor dem HS 10 begonnen haben, können weiterhin im 105 KP Masterprogramm abschliessen!

Master Studium (ab HS 08/09)

Voraussetzung für den Masterstudiengang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Das Masterstudium (mit Hauptfach PuK) baut auf dem Bachelor auf und beinhaltet eine Spezialisierung innerhalb der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Die Studienziele sind stärker auf wissenschaftliche Analyse-, Reflexions- und empirische Forschungskompetenzen ausgerichtet. Ein qualifizierter MA-Abschluss ist die Voraussetzung für das Doktoratsstudium.

Das Masterstudium dauert im Regelfall 4 Semester.

Der Masterstudiengang schliesst mit dem Titel «Master of Arts in Social Sciences» ab. Er umfasst 120 Kredit-Punkte (105 KP im Hauptfach; 15 KP in einem Nebenfach).


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Masterzulassung
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Studienordnung
BA/MA Teil A
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Studienordnung
BA/MA Teil B
ab HS11

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Studienordnung
BA/MA Teil B
ab HS10

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Studienordnung
BA/MA Teil B
HS09

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Studienordnung
BA/MA Teil B
HS08

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Wegleitung
Die Studienprogramme am IPMZ
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FAQ's MA-Studium
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